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Recht & Verfahren

Zivilgericht

Zivilgerichte sind jene ordentlichen Gerichte, die über bürgerliche Rechtssachen entscheiden.

Der Aufbau ist vierstufig: Bezirksgerichte entscheiden in erster Instanz über Streitigkeiten bis zu einer Wertgrenze sowie unabhängig vom Wert über bestimmte Materien wie Bestand-, Familien- und Unterhaltssachen, Landesgerichte über die übrigen Verfahren und als Berufungsinstanz über Urteile der Bezirksgerichte, Oberlandesgerichte als Rechtsmittelinstanz über Entscheidungen der Landesgerichte erster Instanz, der Oberste Gerichtshof als letzte Instanz mit der Aufgabe, die Rechtseinheit und die Rechtsentwicklung zu sichern, weshalb der Zugang an das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage geknüpft ist.

Innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit besteht die Unterscheidung zwischen Streit- und Außerstreitverfahren. Für Arbeits- und Sozialrechtssachen sowie für Handelssachen bestehen eigene Zuständigkeiten und Senatsbesetzungen mit fachkundigen Laienrichtern.

In Wien bestehen mit dem Handelsgericht und dem Arbeits- und Sozialgericht eigene Gerichtskörper. Vollstreckt werden zivilgerichtliche Titel nach der Exekutionsordnung.