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Recht & Verfahren

Klage

Die Klage ist der Schriftsatz, mit dem ein Zivilverfahren eingeleitet wird. Mit ihr begehrt der Kläger vom Gericht eine Entscheidung gegen den Beklagten.

Sie hat neben den allgemeinen Erfordernissen eines Schriftsatzes ein bestimmtes Begehren zu enthalten sowie die Tatsachen, auf die es sich gründet, samt Beweismitteln (§ 226 ZPO). Das Begehren muss so gefasst sein, dass es Grundlage eines vollstreckbaren Urteils sein kann.

Unterschieden werden drei Klagearten: die Leistungsklage auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen, die Feststellungsklage über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses, für die ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung erforderlich ist, und die Rechtsgestaltungsklage, die eine Rechtslage verändert, etwa die Scheidungs- oder Anfechtungsklage.

Mit dem Einlangen bei Gericht wird die Sache gerichtsanhängig, mit der Zustellung an den Beklagten streitanhängig. Über Zuständigkeit, Anwaltspflicht und Gerichtsgebühren entscheidet der Streitwert.

Erweist sich die Klage als unzulässig, wird sie mit Beschluss zurückgewiesen. Ist sie unbegründet, mit Urteil abgewiesen.