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Karriere

Zielfirmenliste

Eine Zielfirmenliste ist die im Rahmen einer Suche erstellte Aufstellung jener Unternehmen, in denen geeignete Kandidaten vermutet werden, typischerweise Mitbewerber des Auftraggebers und Unternehmen mit vergleichbaren Anforderungsprofilen. Sie ist ein Rechercheinstrument ohne eigene Regelung, berührt aber zwei rechtliche Grenzen.

Zum einen darf die planmäßige Ansprache nicht in ein systematisches Ausspannen umschlagen, das nicht mehr der Personalgewinnung, sondern der Schwächung eines Mitbewerbers dient. Dann liegt eine unlautere Behinderung vor, Anhaltspunkte sind der Umfang der Ansprache und die Auswirkung auf die Funktionsfähigkeit des betroffenen Betriebs.

Zum anderen sind bestehende Off-Limits-Vereinbarungen zu beachten, weil Kunden des Beraters im Regelfall von der Liste ausgenommen sind.

Datenschutzrechtlich ist die Liste zunächst unternehmensbezogen. Sobald Personen erfasst werden, greifen die Informations- und Löschpflichten.