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Karriere

Direktansprache

Direktansprache bezeichnet die unmittelbare Kontaktaufnahme mit einer Person, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis steht, ohne dass eine Bewerbung vorliegt. Sie ist als solche zulässig, denn Abwerbung ist Ausfluss der Wettbewerbsfreiheit, und niemand hat Anspruch auf den Bestand seines Personals.

Unlauter wird sie durch die eingesetzten Mittel: durch Herabsetzung des bisherigen Arbeitgebers, durch Verleiten zum Vertragsbruch, etwa zur Missachtung von Kündigungsfristen, oder durch systematisches Ausspannen ganzer Teams zur Behinderung eines Mitbewerbers.

Für den Anruf am Arbeitsplatz hat die Rechtsprechung eine handhabbare Linie entwickelt. Ein erster kurzer Anruf zur Vorstellung und zur Vereinbarung eines Gesprächs außerhalb der Dienstzeit ist hinzunehmen, ausführliche Gespräche während der Arbeitszeit und wiederholte Anrufe sind es nicht.

Datenschutzrechtlich ist die Verwendung dienstlicher Kontaktdaten zur Ansprache an eine Interessenabwägung gebunden. Auf Widerspruch ist die Verarbeitung einzustellen.