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Karriere

Longlist

Die Longlist ist die erste, umfassende Zusammenstellung jener Personen, die für eine Position in Betracht kommen, häufig mehrere Dutzend Profile, die aus Recherche, Datenbanken und Netzwerken zusammengetragen werden.

Datenschutzrechtlich ist ihre Erstellung heikel, weil die Daten überwiegend ohne Wissen der Betroffenen und nicht bei diesen selbst erhoben werden. Es greift die Informationspflicht bei Erhebung aus anderen Quellen, die eine Verständigung binnen angemessener Frist, längstens eines Monats, verlangt und über Herkunft, Zwecke und Rechte zu informieren hat (Art 14 DSGVO).

Als Rechtsgrundlage kommt das berechtigte Interesse an der Personalsuche in Betracht, das gegen die Erwartungshaltung der Betroffenen abzuwägen ist.

Personen, die nicht weiterverfolgt werden, sind zu löschen, sofern sie nicht in einen Talent Pool aufgenommen werden, wofür es der Einwilligung bedarf. Eine Weitergabe der Longlist an den Auftraggeber ist im Regelfall unzulässig.