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Zinsen

Zinsen sind das nach Zeit und Höhe des Kapitals bemessene Entgelt für die Überlassung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen. Zu unterscheiden sind Vertragszinsen, die für die Kapitalnutzung vereinbart werden, von Verzugszinsen, die als Folge der nicht rechtzeitigen Zahlung anfallen.

Der gesetzliche Zinssatz beträgt vier Prozent pro Jahr und gilt sowohl für vereinbarte, aber der Höhe nach unbestimmte Zinsen als auch für den Verzug (§ 1000 ABGB).

Bei Geschäften zwischen Unternehmern liegt der Verzugszinssatz erheblich höher und knüpft mit einem Aufschlag von 9,2 Prozentpunkten an den Basiszinssatz an, sofern der Schuldner den Verzug zu vertreten hat (§ 456 UGB). Trifft ihn kein Verschulden, bleibt es beim gesetzlichen Satz.

Eine gesetzliche Obergrenze für vereinbarte Zinsen besteht nicht, doch können übermäßige Zinsen wegen Sittenwidrigkeit oder Wucher unwirksam sein. Bei Verbraucherkrediten ist neben dem Nominalzins der effektive Jahreszins auszuweisen, der Nebenkosten einbezieht und Angebote vergleichbar macht.