Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Lauterkeitsrecht

Das Lauterkeitsrecht schützt den fairen Wettbewerb. Geregelt ist es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Kernstück ist die Generalklausel, die unlautere Geschäftspraktiken und sonstige unlautere Handlungen untersagt, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil von Unternehmen nicht unerheblich zu beeinflussen.

Für Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern besteht ein gestuftes System. An der Spitze steht das Verbot unlauterer Praktiken, konkretisiert durch die Tatbestände der Irreführung und der Aggressivität, ergänzt durch eine Liste von Praktiken, die stets unlauter sind.

Daneben regelt das Gesetz Herabsetzung, Rufausbeutung, Nachahmung unter besonderen Umständen, Anschwärzung sowie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Anspruchsberechtigt sind Mitbewerber und klagebefugte Verbände, nicht der einzelne Verbraucher. Die Ansprüche richten sich auf Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung und bei Verschulden auf Schadenersatz. Wegen der Eilbedürftigkeit wird häufig mit einstweiliger Verfügung vorgegangen.