Zeugnis
Ein Dienstzeugnis ist die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über Dauer und Art der Dienstleistung, auf die der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch hat (§ 39 AngG, § 1163 ABGB).
Der österreichische Anspruch ist bewusst eng gefasst: Bescheinigt werden nur die Dauer und die Art der Tätigkeit. Eine Bewertung von Leistung und Verhalten ist nicht geschuldet und darf ohne Zustimmung des Arbeitnehmers auch nicht aufgenommen werden. Ausdrücklich unzulässig sind Eintragungen oder Merkmale, die dem Arbeitnehmer das Fortkommen erschweren, weshalb verschlüsselte Formulierungen und Geheimzeichen verboten sind.
Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Recht, das einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Beurteilung kennt und um das sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt hat. Wer deutsche Muster übernimmt, überträgt eine Rechtslage, die hier nicht gilt.
Freiwillig kann ein Arbeitgeber eine wohlwollende Beurteilung erteilen. Dann muss sie wahr sein, weil sonst Haftung gegenüber dem neuen Arbeitgeber in Betracht kommt. Von der Dienstbescheinigung im laufenden Arbeitsverhältnis und von der Arbeitsbescheinigung für das AMS ist das Zeugnis zu unterscheiden.