Einvernahme durch Bildübertragung
Die Einvernahme durch Bildübertragung ist die Vernehmung einer Person mittels Video- und Tonverbindung, ohne dass sie sich im Verhandlungssaal befindet.
Im Strafverfahren dient sie vor allem dem Schutz besonders belasteter Zeugen: Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten sowie unmündige Personen können in einem gesonderten Raum vernommen werden, wobei die Übertragung in den Verhandlungssaal erfolgt und Fragen über die Verfahrensbeteiligten gestellt werden. Diese schonende Vernehmung findet häufig als kontradiktorische Vernehmung bereits im Ermittlungsverfahren statt, damit eine Wiederholung in der Hauptverhandlung entbehrlich ist.
Daneben dient die Technik der Beweisaufnahme über größere Entfernungen, etwa bei Zeugen im Ausland, wo sie im Wege der Rechtshilfe erfolgt. Auch im Zivilverfahren ist die Vernehmung mit technischen Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung zulässig.
Verfassungsrechtlich ist stets zu wahren, dass die Verteidigung ihr Fragerecht ausüben kann, weil eine Verurteilung sonst auf einer nicht überprüfbaren Aussage beruhen würde. Aus demselben Grund wird die Vernehmung in Bild und Ton aufgezeichnet.