Zeitwert
Der Zeitwert ist der Wert einer Sache im Zeitpunkt der Bewertung unter Berücksichtigung von Alter, Abnützung und technischer Entwicklung. Er entspricht dem Neuwert abzüglich der eingetretenen Wertminderung. Bedeutsam ist er im Schadenersatz- und Versicherungsrecht.
Im Schadenersatzrecht ist bei Beschädigung der Wiederherstellungsaufwand zu ersetzen, bei Zerstörung der Wiederbeschaffungswert einer gleichwertigen Sache. Ein Abzug neu für alt erfolgt nur, soweit der Geschädigte durch die Reparatur tatsächlich bereichert wird, bei bloßer Wiederherstellung des früheren Zustands unterbleibt er.
Im Versicherungsrecht ist zwischen Zeitwert- und Neuwertversicherung zu unterscheiden. Erstere ersetzt nur den Zeitwert, letztere die Wiederbeschaffung zum Neupreis, häufig unter der Bedingung tatsächlicher Wiederbeschaffung.
Vom Zeitwert zu unterscheiden sind der gemeine Wert und der Verkehrswert.