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Recht & Verfahren

Zedent

Der Zedent ist der bisherige Gläubiger, der eine Forderung im Weg der Abtretung auf einen anderen überträgt. Der Erwerber heißt Zessionar. Er verliert mit der Abtretung seine Gläubigerstellung, ohne dass der Schuldner zustimmen müsste.

Ihn treffen dabei mehrere Pflichten: Bei entgeltlicher Abtretung haftet er dafür, dass die Forderung besteht und in dem Umfang zusteht, wie angegeben. Für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners steht er dagegen nur ein, wenn das ausdrücklich übernommen wurde (§ 1397 ABGB). Zudem hat er dem Zessionar die zur Durchsetzung nötigen Unterlagen zu übergeben und Auskünfte zu erteilen.

Praktisch bedeutsam ist die Verständigung des Schuldners: Solange dieser von der Abtretung nichts weiß, kann er mit befreiender Wirkung an den Zedenten zahlen, der das Erlangte dann herauszugeben hat.

Bei der Sicherungszession trifft den Zedenten überdies die Obliegenheit, den Publizitätsakt zu setzen, weil die Sicherheit sonst gegenüber Dritten unwirksam bleibt.