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Recht & Verfahren

Zahlungsplan

Der Zahlungsplan ist die vorrangige Form der Entschuldung im Insolvenzverfahren natürlicher Personen: Der Schuldner bietet den Gläubigern eine Quote an, die seiner Einkommenslage in den folgenden Jahren entspricht, und wird nach Erfüllung von den Restverbindlichkeiten befreit (§§ 193 ff IO).

Angenommen wird er durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger in der Tagsatzung und bedarf der gerichtlichen Bestätigung. Eine Mindestquote ist nicht vorgeschrieben, doch muss das Angebot der Einkommens- und Vermögenslage in den nächsten fünf Jahren entsprechen. Die Zahlungsfrist darf sieben Jahre nicht überschreiten.

Voraussetzung ist, dass zuvor das Vermögen verwertet wurde, der Zahlungsplan setzt auf dem Verwertungsergebnis auf.

Kommt keine Annahme zustande oder scheitert die Erfüllung, folgt das Abschöpfungsverfahren, in dem der pfändbare Einkommensteil über mehrere Jahre an einen Treuhänder abgetreten wird. Erfüllt der Schuldner den Zahlungsplan nicht, kann er wiederauflebende Forderungen zu gewärtigen haben, wobei ihm unter Voraussetzungen eine Nachfrist zusteht.