Tagsatzung
Eine Tagsatzung ist ein vom Gericht anberaumter Verhandlungstermin im Zivilverfahren, zu dem die Parteien geladen werden.
Den Auftakt bildet die vorbereitende Tagsatzung, in der der Sachverhalt erörtert, das Vorbringen ergänzt, eine gütliche Einigung versucht und ein Programm für das weitere Verfahren festgelegt wird (§ 258 ZPO). Danach folgen Tagsatzungen zur mündlichen Streitverhandlung mit der Aufnahme der Beweise. Über den Verlauf wird ein Protokoll geführt, das die wesentlichen Vorgänge festhält.
Bleibt eine Partei unentschuldigt aus, kann auf Antrag ein Versäumungsurteil ergehen. Erscheinen beide nicht, tritt Ruhen des Verfahrens ein.
Eine Tagsatzung kann erstreckt werden, wenn erhebliche Gründe vorliegen, oder abberaumt, wenn sie entfällt. Der Begriff wird auch außerhalb des Zivilprozesses verwendet, etwa im Insolvenzverfahren für die Prüfungs- und Sanierungsplantagsatzung sowie im Außerstreitverfahren.