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Recht & Verfahren

Zahlungsdienste

Zahlungsdienste sind die gewerblich erbrachten Leistungen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Kontoführung, Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Finanztransfers sowie Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste. Geregelt sind sie im Zahlungsdienstegesetz, das eine Unionsrichtlinie umsetzt.

Zentral sind drei Punkte. Erstens die Haftung bei nicht autorisierten Zahlungen: Der Zahlungsdienstleister hat den Betrag unverzüglich zu erstatten, während der Nutzer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz einzustehen hat und bei fehlender starker Kundenauthentifizierung von der Haftung frei bleibt.

Zweitens die starke Kundenauthentifizierung, die mindestens zwei voneinander unabhängige Elemente verlangt. Drittens der Zugang für Drittanbieter zu Zahlungskonten mit Einwilligung des Kunden, der Auslöse- und Informationsdienste ermöglicht.

Hinzu treten Ausführungsfristen, Entgelttransparenz und das Verbot bestimmter Aufschläge bei Kartenzahlungen. Bei Streitigkeiten bestehen eigene Schlichtungsmöglichkeiten.