Bank
Eine Bank, rechtlich Kreditinstitut, ist ein Unternehmen, das gewerblich Bankgeschäfte betreibt und dafür eine Konzession der Finanzmarktaufsicht benötigt (§§ 1, 4 BWG).
Welche Tätigkeiten als Bankgeschäfte gelten, zählt das Bankwesengesetz abschließend auf. Dazu gehören insbesondere das Einlagen- und das Kreditgeschäft, der Zahlungsverkehr, das Depotgeschäft und das Wertpapiergeschäft.
Die Konzession wird nur erteilt, wenn Anfangskapital, fachlich geeignete und zuverlässige Geschäftsleiter sowie eine ordnungsgemäße Organisation vorliegen. Laufend zu erfüllen sind Eigenmittel-, Liquiditäts- und Meldepflichten, die weitgehend auf Unionsrecht beruhen.
Beaufsichtigt werden Kreditinstitute von der Finanzmarktaufsicht gemeinsam mit der Oesterreichischen Nationalbank, bedeutende Institute unmittelbar von der Europäischen Zentralbank. Wer ohne Konzession Bankgeschäfte betreibt, macht sich strafbar und haftet verschärft. Für Kunden von Bedeutung ist die Einlagensicherung, die Guthaben je Einleger und Institut bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag absichert.