Finanzmarktaufsicht
Die Finanzmarktaufsicht ist die weisungsfreie Aufsichtsbehörde für den österreichischen Finanzmarkt. Sie beaufsichtigt Kreditinstitute, Versicherungen, Pensionskassen, Wertpapierdienstleister, Zahlungsinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.
Zu ihren Aufgaben zählen die Konzessionserteilung, die laufende Aufsicht über Eigenmittel, Liquidität, Organisation und Wohlverhalten, die Marktaufsicht einschließlich der Verfolgung von Marktmissbrauch sowie die Aufsicht über die Einhaltung der Geldwäschebestimmungen.
Ihre Instrumente reichen von Auskunftsverlangen und Vor-Ort-Prüfungen über Anordnungen und die Bestellung von Regierungskommissären bis zur Konzessionsentziehung und zur Verhängung von Verwaltungsstrafen.
Bei der Bankenaufsicht wirkt sie mit der Oesterreichischen Nationalbank zusammen, die Prüfungen durchführt und Analysen erstellt. Bedeutende Institute unterliegen unmittelbar der Aufsicht der Europäischen Zentralbank im einheitlichen Aufsichtsmechanismus.
Für Verbraucher betreibt sie eine Beschwerdestelle, entscheidet aber nicht über zivilrechtliche Ansprüche.