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Recht & Verfahren

Schlichtungsstelle

Schlichtungsstellen sind Einrichtungen, die Streitigkeiten außergerichtlich beilegen, ohne verbindlich zu entscheiden. Sie erarbeiten einen Lösungsvorschlag, dessen Annahme den Parteien freisteht.

Für Verbrauchergeschäfte bestehen nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz anerkannte Stellen mit sachlicher Zuständigkeit, darunter die Internet Ombudsstelle für Online-Geschäfte, die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte als Auffangstelle sowie branchenspezifische Einrichtungen für Telekommunikation, Post, Energie, Bankgeschäfte und Reisen.

Die Verfahren sind für Verbraucher kostenlos oder kostengünstig, formfrei und vertraulich. Die Teilnahme des Unternehmers ist im Regelfall freiwillig, doch bestehen Informationspflichten darüber, ob er teilnimmt.

Eine eigene Bedeutung hat die Schlichtung im Mietrecht. In Gemeinden mit eingerichteter Schlichtungsstelle sind bestimmte mietrechtliche Angelegenheiten vor Anrufung des Gerichts dort einzubringen. Hier ist die Anrufung nicht freiwillig, sondern Zulässigkeitsvoraussetzung für das gerichtliche Verfahren.