Wrongful birth
Wrongful birth bezeichnet Fälle, in denen die Geburt eines Kindes auf einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler zurückgeht, etwa auf eine fehlgeschlagene Sterilisation, eine unwirksame Verhütungsberatung oder auf unterlassene Aufklärung über eine schwere Behinderung, bei deren Kenntnis die Schwangerschaft abgebrochen worden wäre.
Der Oberste Gerichtshof hat einen Ersatzanspruch anerkannt, ihn aber auf den Vermögensschaden beschränkt. Ersatzfähig ist der Unterhaltsaufwand, wobei in Fällen der Behinderung nach der Rechtsprechung der behinderungsbedingte Mehraufwand zuzusprechen ist. Das Kind selbst wird ausdrücklich nicht als Schaden gewertet.
Die Rechtsprechung ist rechtspolitisch umstritten und wurde mehrfach differenziert.
Davon zu unterscheiden ist wrongful life, worunter ein Anspruch des Kindes wegen seiner Existenz verstanden wird. Ein solcher wird abgelehnt, weil das Leben selbst keinen Schaden darstellt.