Alimente
Alimente ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Geldunterhalt, den ein Elternteil für ein Kind zu leisten hat, mit dem er nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
Rechtlich handelt es sich um den Unterhaltsanspruch des Kindes: Beide Eltern haben nach ihren Kräften zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes beizutragen, wobei der betreuende Elternteil seinen Beitrag durch die Pflege und Erziehung erbringt, der andere durch Geldzahlung (§ 231 ABGB).
Die Höhe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und den Bedürfnissen des Kindes. Die Rechtsprechung arbeitet dafür mit Prozentsätzen des Nettoeinkommens, die mit dem Alter des Kindes steigen und sich bei weiteren Sorgepflichten verringern. Diese Sätze sind keine Gesetzesregel, sondern eine Orientierungshilfe der Judikatur, von der im Einzelfall abgewichen werden kann.
Nach oben begrenzt die Luxusgrenze den Anspruch, nach unten sichert der Regelbedarf eine Untergrenze. Die Regelbedarfssätze werden jährlich neu festgesetzt. Festgelegt wird der Unterhalt einvernehmlich oder auf Antrag durch das Pflegschaftsgericht im Außerstreitverfahren, und der Titel ist vollstreckbar.
Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht, kann das Kind unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss vom Bund erhalten. Die vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht ist überdies strafbar (§ 198 StGB).