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Recht & Verfahren

Informierter Konsens

Auch: Informed Consent

Informierter Konsens bezeichnet die Zustimmung zu einem Eingriff, die auf einer vorherigen und verständlichen Aufklärung beruht.

Ihre Bedeutung hat sie vor allem im Medizinrecht: Jede Heilbehandlung ist ein Eingriff in die körperliche Integrität und nur zulässig, wenn der Patient nach Aufklärung über Diagnose, Art und Umfang der Behandlung, deren Risiken, Erfolgsaussichten und Alternativen einwilligt.

Fehlt eine wirksame Einwilligung, ist die Behandlung rechtswidrig, selbst wenn sie kunstgerecht durchgeführt wurde. Zivilrechtlich löst das Haftung aus, strafrechtlich kommt eigenmächtige Heilbehandlung in Betracht (§ 110 StGB).

Erforderlich ist die Entscheidungsfähigkeit der einwilligenden Person. Fehlt sie, entscheiden je nach Konstellation Obsorgeberechtigte, Vorsorgebevollmächtigte oder Erwachsenenvertreter, wobei bei schweren Eingriffen zusätzliche Absicherungen greifen. Vorausverfügungen können die Behandlung für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit regeln.

Derselbe Gedanke trägt außerhalb der Medizin. Bei der Einwilligung in die Datenverarbeitung verlangt das Datenschutzrecht ebenfalls eine informierte, freiwillige und widerrufliche Zustimmung.