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Recht & Gehalt

Wirtschaftskammer

Die Wirtschaftskammer ist die gesetzliche Interessenvertretung der Unternehmen. Sie besteht in jedem Bundesland und auf Bundesebene und gliedert sich fachlich in Sparten und Fachgruppen.

Mitglied ist kraft Gesetzes, wer eine Gewerbeberechtigung besitzt oder sonst unternehmerisch im Sinn des Wirtschaftskammergesetzes tätig ist. Finanziert wird sie durch die Grundumlage und die Kammerumlagen.

Ihre praktisch bedeutsamste Funktion für das Arbeitsrecht ist die Kollektivvertragsfähigkeit. Weil nahezu alle Arbeitgeber Mitglied sind, erreichen die von den Fachorganisationen abgeschlossenen Kollektivverträge eine sehr hohe Abdeckung. Das erklärt, warum in Österreich kein gesetzlicher Mindestlohn besteht.

Daneben berät sie Mitglieder in Gewerbe-, Steuer- und Arbeitsrechtsfragen, wirkt an der Gesetzgebung mit, führt Lehrlingsstellen und Meisterprüfungen und betreibt die Außenwirtschaftsorganisation. Gemeinsam mit Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund und Landwirtschaftskammer bildet sie die Sozialpartnerschaft.