Arbeiterkammer
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte ist die gesetzliche Interessenvertretung der unselbständig Erwerbstätigen. Sie besteht in jedem Bundesland, zusammengefasst in der Bundesarbeitskammer.
Die Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend und wird durch die Arbeiterkammerumlage finanziert, die vom Entgelt einbehalten wird. Ausgenommen sind unter anderem leitende Angestellte und öffentlich Bedienstete.
Ihre Aufgaben liegen in der Beratung und Vertretung der Mitglieder in arbeits-, sozial- und konsumentenschutzrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der kostenlosen Rechtsvertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten, in der Mitwirkung an der Gesetzgebung durch Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren, in der Erstellung von Studien sowie in Bildungs- und Förderangeboten. Die Organe werden in der Arbeiterkammerwahl von den Mitgliedern gewählt.
Ihr Gegenstück auf Arbeitgeberseite ist die Wirtschaftskammer. Gemeinsam mit den Gewerkschaften und der Landwirtschaftskammer bilden sie die Sozialpartnerschaft.