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Recht & Verfahren

Unternehmen

Ein Unternehmen ist im Sinn des Unternehmensgesetzbuchs jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (§ 1 UGB).

Drei Merkmale tragen die Definition: Selbständigkeit, wirtschaftliche Tätigkeit und eine auf Dauer angelegte Organisation. Gewinnerzielungsabsicht ist ausdrücklich nicht erforderlich, weshalb auch gemeinnützige Einrichtungen Unternehmer sein können.

Wer ein Unternehmen betreibt, ist Unternehmer und unterliegt den besonderen Regeln des vierten Buches über unternehmensbezogene Geschäfte, etwa der Rügepflicht, den erhöhten Verzugszinsen und der Möglichkeit, auf die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte zu verzichten.

Neben diesem Unternehmerbegriff bestehen weitere: Das Konsumentenschutzgesetz stellt für die Abgrenzung zum Verbraucher auf ein eigenes Verständnis ab, das Steuerrecht und das Wettbewerbsrecht kennen jeweils eigene Begriffe.

Vom Unternehmen zu trennen sind die Firma als dessen Name und der Rechtsträger, dem es gehört. Ein Unternehmen kann übertragen werden, ohne dass sich der Rechtsträger ändert, und umgekehrt.