Wirtschaftstreuhänder
Wirtschaftstreuhänder ist der Oberbegriff für die im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geregelten Berufe, insbesondere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, daneben Bilanzbuchhalter und verwandte Berufsbilder mit eigener Regelung.
Steuerberater beraten und vertreten in Abgabenangelegenheiten, erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen und treten vor Abgabenbehörden und dem Bundesfinanzgericht auf. Wirtschaftsprüfer sind darüber hinaus zur Abschlussprüfung befugt, also zur gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung von Jahresabschlüssen, wofür besondere Unabhängigkeitsanforderungen gelten.
Der Zugang setzt ein einschlägiges Studium, eine mehrjährige Praxiszeit und die jeweilige Fachprüfung voraus. Die Berufsträger sind in der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer organisiert und unterliegen deren Disziplinargewalt sowie einer Verschwiegenheitspflicht.
Für Juristinnen und Juristen ist der Beruf eine Alternative mit steuerlichem Schwerpunkt. In der Praxis arbeiten Kanzleien und Wirtschaftstreuhänder bei Transaktionen, Umgründungen und Betriebsprüfungen eng zusammen.