Gewerbe
Ein Gewerbe ist eine selbständige, regelmäßig ausgeübte Tätigkeit, die auf Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil gerichtet ist und in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fällt (§ 1 GewO).
Ausgenommen sind zahlreiche Bereiche, insbesondere die freien Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Ärzte und Ziviltechniker unterliegen eigenen Berufsgesetzen, ebenso wie Land- und Forstwirtschaft sowie Bergbau ausgenommen sind (§ 2 GewO).
Die Gewerbeordnung unterscheidet freie Gewerbe, die ohne Befähigungsnachweis ausgeübt werden dürfen, von reglementierten Gewerben, für die eine fachliche Qualifikation zu erbringen ist. Besonders sensible Tätigkeiten sind als Teilbereich der reglementierten Gewerbe zusätzlich an eine Zuverlässigkeitsprüfung gebunden.
Wer ein Gewerbe antreten will, muss die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, also Eigenberechtigung, EWR-Staatsangehörigkeit oder gleichgestellter Status und kein Ausschlussgrund etwa wegen bestimmter Vorstrafen, und die Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstatten (§§ 8 ff, 339 GewO). Mit ordnungsgemäßer Anmeldung darf die Tätigkeit sofort aufgenommen werden. Die Eintragung erfolgt im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA).
Wer Betriebsanlagen betreibt, benötigt daneben regelmäßig eine gewerbebehördliche Anlagengenehmigung (§§ 74 ff GewO). Die Gewerbeberechtigung ist von der Rechtsform des Unternehmens und von der Eintragung im Firmenbuch zu trennen.