Wertpapier
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, in der ein privates Recht so verbrieft ist, dass es ohne die Urkunde nicht geltend gemacht werden kann. Die Bindung von Recht und Urkunde erleichtert die Übertragung und schützt den Erwerber, weil er sich auf den Papierinhalt verlassen darf.
Nach der Art der Übertragung unterscheidet man drei Typen: Inhaberpapiere, die durch bloße Übergabe übertragen werden und bei denen der Inhaber als berechtigt gilt, Orderpapiere, die durch Indossament übertragen werden, etwa Wechsel und Scheck, und Rektapapiere, die auf einen bestimmten Namen lauten und nur durch Zession übertragen werden.
Nach dem verbrieften Recht trennt man Forderungspapiere wie Anleihen von Mitgliedschaftspapieren wie Aktien und von Warenpapieren wie Lager- und Ladeschein.
In der Praxis sind effektive Stücke weitgehend verschwunden: Wertpapiere bestehen heute überwiegend als Sammelurkunden oder in reiner Buchform, verwahrt über Depots, wobei die Zuordnung über Miteigentum am Sammelbestand erfolgt. Aufsichtsrechtlich gilt daneben ein eigener, funktional bestimmter Begriff des übertragbaren Wertpapiers.