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Recht & Verfahren

Aktie

Die Aktie ist der Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Sie verbrieft die Mitgliedschaft des Aktionärs und die daraus folgenden Vermögens- und Verwaltungsrechte.

Das Gesetz kennt zwei Formen der Zerlegung: die Nennbetragsaktie, die auf einen bestimmten Betrag von mindestens einem Euro lautet, und die Stückaktie, die einen gleichen rechnerischen Anteil am Grundkapital repräsentiert (§ 8 AktG). Eine Ausgabe unter diesem Betrag ist unzulässig.

Nach der Übertragbarkeit unterscheidet man Inhaber- und Namensaktien. Nicht börsennotierte Gesellschaften müssen Namensaktien ausgeben, die im Aktienbuch geführt werden. Nach dem Rechteumfang stehen Stammaktien den Vorzugsaktien gegenüber, die typischerweise eine bevorzugte Dividende gewähren und dafür stimmrechtslos ausgestaltet sein können.

Zu den wichtigsten Rechten zählen der Anspruch auf Dividende aus dem Bilanzgewinn, das Stimmrecht in der Hauptversammlung, das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen und der Anteil am Liquidationserlös. Über die Einlage hinaus haftet der Aktionär nicht, für Verbindlichkeiten steht allein das Gesellschaftsvermögen ein. Das Grundkapital einer österreichischen Aktiengesellschaft beträgt mindestens 70.000 Euro (§ 7 AktG).