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Recht & Gehalt

Werbungskosten

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Sie mindern bei nichtselbständigen Einkünften die Bemessungsgrundlage.

Abzugsfähig sind unter anderem Arbeitsmittel und Fachliteratur, Aus- und Fortbildung sowie Umschulung, Fahrtkosten und Reisekosten im Rahmen der gesetzlichen Sätze, doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, Beiträge zu Interessenvertretungen sowie Kosten für ein Arbeitszimmer unter engen Voraussetzungen.

Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen der privaten Lebensführung. Bei gemischt veranlassten Aufwendungen greift ein Aufteilungsverbot, sofern keine eindeutige Trennung möglich ist.

Ohne Nachweis wird ein Pauschbetrag berücksichtigt, weshalb sich der Einzelnachweis erst ab dessen Überschreitung auswirkt. Geltend gemacht werden sie über die Arbeitnehmerveranlagung.