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Recht & Gehalt

Arbeitnehmerveranlagung

Die Arbeitnehmerveranlagung ist die Einkommensteuererklärung für Bezieher lohnsteuerpflichtiger Einkünfte. Sie führt zur Neuberechnung der Jahressteuer, weil der laufende Lohnsteuerabzug Freibeträge und Absetzbeträge nur teilweise berücksichtigt.

Zu unterscheiden sind drei Formen: die freiwillige Veranlagung, die binnen fünf Jahren beantragt werden kann und im Regelfall zu einer Gutschrift führt, die Pflichtveranlagung, die etwa bei mehreren gleichzeitigen Bezügen oder bei zu Unrecht berücksichtigten Absetzbeträgen greift, und die antragslose Veranlagung, die das Finanzamt von Amts wegen vornimmt, wenn sich eine Gutschrift ergibt und keine weiteren Angaben zu erwarten sind.

Geltend gemacht werden können Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Absetzbeträge.

Die antragslose Veranlagung schließt einen späteren eigenen Antrag nicht aus.