Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Pauschbetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Sie wird als Werbungskosten berücksichtigt und mindert damit die Bemessungsgrundlage.
Unterschieden werden die kleine Pauschale, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist, und die große, wenn sie überwiegend unzumutbar ist, wobei Zumutbarkeit an Wegzeit und Verfügbarkeit anknüpft. Voraussetzung ist eine Mindestentfernung und eine Mindestzahl von Fahrten je Monat.
Ergänzend besteht der Pendlereuro als Absetzbetrag, der die Steuer selbst mindert.
Ermittelt werden die Ansprüche über einen amtlichen Rechner, dessen Ausdruck dem Arbeitgeber vorzulegen ist, damit die Berücksichtigung bereits laufend erfolgt. Andernfalls erfolgt sie über die Arbeitnehmerveranlagung. Für Telearbeitstage bestehen eigene Anrechnungsregeln.