Kilometergeld
Das amtliche Kilometergeld ist ein pauschaler Satz zur Abgeltung der Kosten, die bei dienstlicher Verwendung eines privaten Fahrzeugs anfallen.
Ein arbeitsrechtlicher Anspruch besteht nicht von Gesetzes wegen. Er folgt aus Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung. Ohne solche Grundlage kommt Aufwandersatz nach allgemeinen Regeln in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Verwendung angeordnet hat.
Steuerlich ist der Ersatz bis zur Höhe des amtlichen Satzes abgabenfrei und mit einer jährlichen Kilometerobergrenze begrenzt. Darüber hinausgehende Zahlungen sind steuerpflichtiges Entgelt.
Mit dem Kilometergeld sind sämtliche Kosten abgegolten, also Treibstoff, Abnutzung, Versicherung und Reparaturen, weshalb daneben kein weiterer Ersatz gebührt. Für Arbeitnehmer ohne Ersatz kommt der Abzug als Werbungskosten in Betracht.