Sonderausgaben
Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die das Gesetz ausnahmsweise zum Abzug von der Bemessungsgrundlage zulässt. Der Kreis wurde erheblich eingeschränkt: Die früher bedeutsamen Topfsonderausgaben für Versicherungen und Wohnraumschaffung sind ausgelaufen.
Abzugsfähig bleiben insbesondere Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung und der Nachkauf von Versicherungszeiten, Renten und dauernde Lasten, Spenden an begünstigte Einrichtungen, Kirchenbeiträge bis zu einem Höchstbetrag sowie Ausgaben für thermisch-energetische Sanierung und den Austausch von Heizungssystemen in Form von Pauschalen. Verlustabzüge zählen ebenfalls dazu.
Spenden und Kirchenbeiträge werden von den Empfängern automatisch übermittelt und ohne gesonderten Antrag berücksichtigt.
Von den Sonderausgaben zu unterscheiden sind Werbungskosten, die mit der Einkunftserzielung zusammenhängen.