Werbedienst (DMA)
Ein Werbedienst ist im Sinn des Gesetzes über digitale Märkte jede Form von Online-Werbung sowie damit verbundene Dienste wie Werbenetzwerke, Werbebörsen und sonstige Vermittlungsdienste, die von einem Unternehmen erbracht werden, das zugleich einen anderen zentralen Plattformdienst betreibt (VO (EU) 2022/1925).
Die Verknüpfung mit einem weiteren Plattformdienst ist bewusst gewählt: Erfasst werden soll die Bündelung von Reichweite, Nutzerdaten und Vermarktungsinfrastruktur in einer Hand.
Für benannte Torwächter greifen deshalb besondere Transparenzpflichten. Werbetreibenden und Publishern ist auf Verlangen Auskunft über den gezahlten Preis, die erhaltene Vergütung, die Berechnungsmethode und die Messgrößen zu geben, damit die Wertschöpfungskette nachvollziehbar wird.
Hinzu kommen das Verbot, personenbezogene Daten aus verschiedenen Diensten ohne Einwilligung für Werbezwecke zusammenzuführen, sowie der Zugang zu Leistungsmessinstrumenten. Ergänzend gelten die Kennzeichnungs- und Archivpflichten des Gesetzes über digitale Dienste.