Torwächter (DMA)
Ein Torwächter ist ein Unternehmen, das nach dem Gesetz über digitale Märkte als solches benannt wurde, weil es einen zentralen Plattformdienst betreibt, der Unternehmen als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern dient (VO (EU) 2022/1925).
Die Benennung folgt quantitativen Schwellenwerten, deren Erreichen eine widerlegbare Vermutung begründet: ein Jahresumsatz in der Union von mindestens 7,5 Milliarden Euro in den letzten drei Geschäftsjahren oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro, mindestens 45 Millionen monatlich aktive Endnutzer und mindestens 10.000 jährlich aktive gewerbliche Nutzer in der Union sowie eine gefestigte und dauerhafte Position.
Zentrale Plattformdienste sind unter anderem Online-Vermittlungsdienste, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Video-Sharing-Dienste, Kommunikationsdienste, Betriebssysteme, Browser, virtuelle Assistenten, Cloud- und Werbedienste.
Mit der Benennung greifen unmittelbar wirkende Pflichten, nämlich das Verbot der Selbstbevorzugung, Interoperabilität, Datenzugang und -portabilität, Beschränkungen bei der Zusammenführung von Daten und bei Kopplungspraktiken. Durchgesetzt werden sie von der Europäischen Kommission mit Geldbußen bis zu erheblichen Anteilen des weltweiten Jahresumsatzes.