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Recht & Verfahren

Online-Plattform (DSA)

Eine Online-Plattform ist im Sinn des Gesetzes über digitale Dienste ein Hostingdienst, der im Auftrag eines Nutzers Informationen nicht nur speichert, sondern auch öffentlich verbreitet, es sei denn, diese Verbreitung ist eine unbedeutende und rein nebensächliche Funktion eines anderen Dienstes (VO (EU) 2022/2065).

Erfasst sind damit soziale Netzwerke, Online-Marktplätze, App-Stores und Video-Sharing-Dienste.

Für sie gelten über die allgemeinen Pflichten der Vermittlungsdienste hinaus besondere Anforderungen: interne Beschwerdemanagementsysteme, Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern, Maßnahmen gegen missbräuchliche Meldungen, Transparenz bei Werbung und Empfehlungssystemen sowie ein Verbot manipulativer Gestaltung von Oberflächen. Marktplätze trifft zusätzlich die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit der Händler.

Plattformen mit durchschnittlich mindestens 45 Millionen monatlichen Nutzern in der Union können von der Europäischen Kommission als sehr große Online-Plattformen benannt werden. Dann kommen Risikobewertungen, unabhängige Prüfungen, Datenzugang für Forschende und die unmittelbare Aufsicht durch die Kommission hinzu. Kleinst- und Kleinunternehmen sind von einem Teil der Pflichten ausgenommen.