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Recht & Verfahren

Zentrale Plattformdienste (DMA)

Zentrale Plattformdienste sind jene Dienstekategorien, an die das Gesetz über digitale Märkte die Benennung eines Unternehmens als Torwächter knüpft (VO (EU) 2022/1925).

Der Katalog ist abschließend und umfasst Online-Vermittlungsdienste, Online-Suchmaschinen, Online-Dienste sozialer Netzwerke, Video-Sharing-Plattform-Dienste, nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste, Betriebssysteme, Web-Browser, virtuelle Assistenten, Cloud-Computing-Dienste sowie Werbedienste, sofern der Anbieter zugleich einen anderen dieser Dienste betreibt.

Gemeinsam ist ihnen die Torfunktion: Sie stehen zwischen Unternehmen und Endnutzern und bestimmen damit wesentlich, wer wen erreicht.

Erreicht ein Unternehmen mit einem solchen Dienst die Schwellenwerte zu Umsatz oder Marktkapitalisierung, zu Endnutzer- und gewerblichen Nutzerzahlen und verfügt es über eine gefestigte, dauerhafte Position, wird es von der Europäischen Kommission als Torwächter benannt. Die Vermutung kann widerlegt werden. Die Benennung erfolgt für den jeweiligen Dienst, sodass ein Unternehmen für einzelne seiner Dienste Torwächter sein kann und für andere nicht.