Weisungsrecht
Das Weisungsrecht ist die Befugnis, verbindliche Anordnungen zu erteilen. Im Arbeitsrecht ist es das prägende Merkmal des Arbeitsverhältnisses: Der Arbeitgeber bestimmt Zeit, Ort und Ablauf der Arbeitsleistung, woraus sich die persönliche Abhängigkeit ergibt, die das Arbeitsverhältnis vom freien Dienstvertrag und vom Werkvertrag unterscheidet.
Grenzen bestehen mehrfach: Weisungen dürfen nicht gegen Gesetz, Kollektivvertrag oder Vertrag verstoßen, nicht in die Privatsphäre eingreifen und keine unzumutbaren Anforderungen stellen. Rechtswidrige Weisungen sind nicht zu befolgen.
Im Verwaltungsbereich begründet das Weisungsrecht die hierarchische Ordnung und die parlamentarische Verantwortlichkeit.
Im Gesellschaftsrecht sind Geschäftsführer einer GmbH weisungsgebunden, der Vorstand einer Aktiengesellschaft demgegenüber nicht.