Geschäftsführer (GmbH)
Der Geschäftsführer leitet die GmbH und vertritt sie nach außen. Bestellt wird er durch Gesellschafterbeschluss oder im Gesellschaftsvertrag, eingetragen ist er im Firmenbuch.
Die Vertretungsmacht ist nach außen unbeschränkbar, interne Zustimmungsvorbehalte wirken nur im Innenverhältnis. Eintragungsfähig ist lediglich die Art der Vertretung, also Einzel- oder Gesamtvertretung. Anders als der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist er weisungsgebunden und hat Beschlüsse der Generalversammlung zu befolgen, soweit sie nicht rechtswidrig sind.
Ihn treffen umfangreiche Pflichten: Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, Buchführung und Rechnungslegung, Abfuhr von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die rechtzeitige Insolvenzantragstellung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Deren Verletzung begründet persönliche Haftung gegenüber Gläubigern und Abgabenbehörden sowie strafrechtliche Verantwortung.
Abberufen werden kann er jederzeit durch Gesellschafterbeschluss. Davon zu trennen ist sein Anstellungsverhältnis, das gesondert zu beenden ist.