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Recht & Gehalt

Treuepflicht des Dienstnehmers

Die Treuepflicht verpflichtet den Arbeitnehmer, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren und alles zu unterlassen, was dessen berechtigten Interessen zuwiderläuft. Sie ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis und gesetzlich nur in Ausprägungen geregelt.

Zu ihr zählen das Konkurrenzverbot während des aufrechten Arbeitsverhältnisses, die Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, das Verbot der Annahme von Geschenken zur Beeinflussung dienstlicher Entscheidungen, die Anzeige drohender Schäden sowie die Rücksichtnahme bei außerdienstlichem Verhalten, soweit es das Arbeitsverhältnis berührt.

Ihre Grenzen liegen in den Grundrechten des Arbeitnehmers. Meinungsäußerung, politische Betätigung und private Lebensführung bleiben frei, solange kein betrieblicher Bezug besteht. Auch die Vorbereitung eines Arbeitsplatzwechsels ist zulässig.

Ausdrücklich abgesichert ist die Meldung von Rechtsverstößen durch den Hinweisgeberschutz.