Arbeitsverhältnis
Ein Arbeitsverhältnis ist das durch Arbeitsvertrag begründete Dauerschuldverhältnis, in dem sich eine Person zur Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit gegen Entgelt verpflichtet.
Kennzeichnend ist die persönliche Abhängigkeit: Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Ort und Ablauf, Eingliederung in die betriebliche Organisation, Verwendung fremder Betriebsmittel und persönliche Leistungspflicht. Sie unterscheidet das Arbeitsverhältnis vom freien Dienstvertrag und vom Werkvertrag. Maßgeblich ist der wahre wirtschaftliche Gehalt, nicht die Bezeichnung im Vertrag.
Zustande kommt es formfrei, ein Dienstzettel ist auszuhändigen.
Es begründet Haupt- und Nebenpflichten auf beiden Seiten, nämlich Arbeitspflicht und Treuepflicht des Arbeitnehmers sowie Entgelt- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, und unterliegt zwingenden Schutzbestimmungen, die vertraglich nicht abbedungen werden können.