Wahlwerbende Partei
Eine wahlwerbende Partei ist jene Gruppierung, die bei einer Wahl mit einem Wahlvorschlag antritt. Der Begriff des Wahlrechts ist von jenem der politischen Partei nach dem Parteiengesetz zu unterscheiden, weil auch nicht als Partei organisierte Gruppen kandidieren können.
Für die Zulassung sind ein Wahlvorschlag mit Parteibezeichnung, Kandidatenliste und zustellungsbevollmächtigtem Vertreter sowie eine bestimmte Zahl von Unterstützungserklärungen oder Unterschriften von Abgeordneten erforderlich. Hinzu tritt ein Kostenbeitrag. Über die Zulassung entscheidet die Wahlbehörde.
An den Status knüpfen ferner Regelungen über Wahlwerbungskosten, Parteienförderung und Rechenschaftspflichten an, deren Einhaltung der Rechnungshof prüft.