Verhältniswahlrecht
Das Verhältniswahlrecht verteilt die Mandate im Verhältnis der abgegebenen Stimmen. Ihm gegenüber steht das Mehrheitswahlrecht, bei dem im Wahlkreis nur der Bestgereihte ein Mandat erhält.
Österreich folgt dem Grundsatz der Verhältniswahl, der für Nationalrat, Landtage und Gemeinderäte verfassungsrechtlich vorgegeben ist. Die Ermittlung erfolgt in drei Schritten über Regionalwahlkreise, Landeswahlkreise und die Bundesebene, wobei Restmandate nach einem Berechnungsverfahren zugeteilt werden.
Eine Sperrklausel begrenzt die Zersplitterung: Mandate erhält nur, wer bundesweit einen Mindestanteil der Stimmen erreicht oder in einem Regionalwahlkreis ein Grundmandat erlangt. Vorzugsstimmen ermöglichen es, die Reihung der Wahlvorschläge zu beeinflussen.
Ziel des Systems ist eine möglichst getreue Abbildung der Wählerwillensbildung.