Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wem das aktive Wahlrecht zusteht. Bei Nationalratswahlen setzt es die österreichische Staatsbürgerschaft, die Vollendung des sechzehnten Lebensjahres spätestens am Wahltag und den Eintrag in der Wählerevidenz voraus.
Ausgeschlossen ist, wer wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt wurde und bei wem das Gericht den Ausschluss ausdrücklich ausgesprochen hat. Ein automatischer Verlust des Wahlrechts besteht nicht mehr, seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte pauschale Ausschlüsse beanstandet hat.
Bei Europawahlen sind zusätzlich Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich wahlberechtigt, bei Gemeinderatswahlen bestehen in einzelnen Ländern eigene Regelungen. Das passive Wahlrecht verlangt bei Nationalratswahlen die Vollendung des achtzehnten Lebensjahres.
Gewählt wird nach den Grundsätzen des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechts.