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Recht & Verfahren

Rechnungshof

Der Rechnungshof ist das oberste Organ der Finanzkontrolle. Er ist von Regierung und Verwaltung unabhängig und dem Nationalrat unterstellt (Art 121 ff B-VG).

Geprüft werden die Gebarung des Bundes, der Länder und Gemeinden ab einer bestimmten Einwohnerzahl sowie von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit einem qualifizierten Anteil beteiligt ist oder die sie beherrscht. Maßstäbe der Prüfung sind ziffernmäßige Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Seine Berichte werden veröffentlicht und im Parlament behandelt. Verbindliche Anordnungen kann er nicht treffen, seine Wirkung beruht auf Öffentlichkeit und politischer Kontrolle.

Daneben führt er das Register der Einkommen öffentlicher Funktionäre und prüft die Rechenschaftsberichte politischer Parteien.