Demokratisches Prinzip
Das demokratische Prinzip ist eines der Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung, jener leitenden Grundsätze, die ihre Identität ausmachen und deren Änderung eine Gesamtänderung darstellt.
Es verlangt, dass sich alle Staatsgewalt auf den Willen des Volkes zurückführen lässt, und wird durch die Wahl des Nationalrats, der Landtage und der Gemeinderäte sowie durch die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung verwirklicht. Zu den weiteren Baugesetzen zählen das republikanische, das bundesstaatliche, das rechtsstaatliche, das gewaltenteilende und das liberale Prinzip.
Ihre praktische Bedeutung liegt im Verfahren: Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung erfordert nicht nur die qualifizierte Mehrheit im Nationalrat, sondern zusätzlich eine Volksabstimmung (Art 44 Abs 3 B-VG). Wird dieses Verfahren nicht eingehalten, kann der Verfassungsgerichtshof selbst ein Verfassungsgesetz aufheben, eine der wenigen Konstellationen, in denen verfassungsrechtliche Normen an höherrangigem Recht scheitern.
Was als Gesamtänderung zu werten ist, war historisch mehrfach Gegenstand von Auseinandersetzungen, etwa beim Beitritt zur Europäischen Union, der deshalb einer Volksabstimmung unterzogen wurde.