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Recht & Gehalt

Vordienstzeiten

Vordienstzeiten sind vor dem aktuellen Arbeitsverhältnis zurückgelegte Beschäftigungszeiten, deren Anrechnung sich auf dienstzeitabhängige Ansprüche auswirkt, insbesondere auf das Urlaubsausmaß, auf die Länge der Kündigungsfristen, auf die Einstufung im Kollektivvertrag und auf Jubiläumsansprüche.

Eine allgemeine gesetzliche Anrechnungspflicht besteht nicht. Für das erhöhte Urlaubsausmaß nach fünfundzwanzig Jahren sieht das Urlaubsgesetz eine begrenzte Anrechnung von Vordienstzeiten und Ausbildungszeiten vor, im Übrigen entscheiden Kollektivvertrag und Einzelvereinbarung.

Unionsrechtlich bedeutsam ist die Gleichbehandlung. Anrechnungsregeln, die im Inland zurückgelegte Zeiten günstiger behandeln als solche in anderen Mitgliedstaaten, verstoßen gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Entsprechende Regelungen im öffentlichen Dienst waren wiederholt Gegenstand von Verfahren.

Vereinbarte Anrechnungen sind schriftlich festzuhalten.