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Recht & Gehalt

Kündigung (Arbeitsverhältnis)

Die Kündigung ist die einseitige Erklärung, mit der ein unbefristetes Arbeitsverhältnis unter Einhaltung von Frist und Termin beendet wird. Sie kann von beiden Seiten ausgesprochen werden und bedarf keiner Begründung.

Für Angestellte sind die Fristen gesetzlich abgestuft. Der Arbeitgeber hat je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses sechs Wochen bis fünf Monate einzuhalten, wobei als Termin das Quartalsende gilt, sofern nicht der Fünfzehnte oder Monatsletzte vereinbart wurde. Der Angestellte kann mit einem Monat zum Monatsletzten kündigen (§ 20 AngG). Für Arbeiter gelten seit der Angleichung im Wesentlichen dieselben Regeln, sofern nicht Kollektivverträge für Branchen mit Saisonbetrieben Abweichendes vorsehen.

Formvorschriften bestehen nicht, sofern nicht Vertrag oder Kollektivvertrag Schriftform verlangen. Die Erklärung wird mit Zugang wirksam und ist dann nicht mehr einseitig widerrufbar.

Trotz fehlender Begründungspflicht ist die Kündigung nicht schrankenlos. Sie kann angefochten werden, und für bestimmte Personengruppen besteht besonderer Kündigungsschutz.