Vorbeugende Maßnahme
Vorbeugende Maßnahmen sind Sanktionen des Strafrechts, die nicht an Schuld, sondern an Gefährlichkeit anknüpfen. Sie treten neben oder an die Stelle einer Strafe.
Das Strafgesetzbuch kennt die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum für zurechnungsunfähige Täter, die Unterbringung entwöhnungsbedürftiger Rechtsbrecher sowie jene für gefährliche Rückfallstäter.
Vorausgesetzt sind eine mit Strafe bedrohte Tat, eine qualifizierte Gefährlichkeitsprognose und die Verhältnismäßigkeit. Angeordnet werden sie vom Gericht auf Grundlage von Sachverständigengutachten.
Die Anhaltung ist zeitlich nicht von vornherein begrenzt, aber jährlich zu überprüfen und aufzuheben, sobald die Gefährlichkeit weggefallen ist. Daraus folgt die Kritik an langen Anhaltezeiten. Hinzu treten Verfall und Einziehung als vermögensrechtliche Maßnahmen.