Vorausvermächtnis
Ein Vorausvermächtnis ist ein Vermächtnis, das einem Erben zusätzlich zu seinem Erbteil zugewendet wird. Er erhält den Gegenstand also vorweg, ohne dass er auf seine Quote angerechnet wird.
Angeordnet werden kann es letztwillig, etwa um einem von mehreren Erben eine bestimmte Sache zu sichern. Im Zweifel ist zu prüfen, ob eine Anrechnung gewollt war, weil sonst eine bloße Teilungsanordnung vorliegt.
Praktisch bedeutsam ist das gesetzliche Vorausvermächtnis des Ehegatten oder eingetragenen Partners. Ihm gebühren neben seinem Erbteil das Recht, in der Ehewohnung weiter zu wohnen, und die zum ehelichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen, soweit sie zur Fortführung des bisherigen Lebens erforderlich sind.
Dieses Recht besteht unabhängig von letztwilligen Verfügungen und sichert die Wohnversorgung des überlebenden Teils.