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Recht & Verfahren

Erbteilungsübereinkommen

Ein Erbteilungsübereinkommen ist die Vereinbarung mehrerer Erben darüber, wie der Nachlass unter ihnen aufgeteilt wird.

Ohne eine solche Einigung entsteht mit der Einantwortung eine Erbengemeinschaft, in der die Erben nach Quoten Miteigentümer der Nachlassgegenstände werden, ein Zustand, der bei Liegenschaften und Unternehmen häufig unpraktikabel ist. Das Übereinkommen ordnet daher einzelne Gegenstände bestimmten Erben zu, regelt Ausgleichszahlungen und die Übernahme von Verbindlichkeiten.

Geschlossen wird es im Regelfall vor der Einantwortung, sodass gleich entsprechend eingeantwortet werden kann. Das erspart einen zusätzlichen Übertragungsvorgang samt Gebühren. Formvorschriften ergeben sich aus den betroffenen Gegenständen, bei Liegenschaften ist eine verbücherungsfähige Urkunde erforderlich.

Kommt keine Einigung zustande, bleibt die Erbengemeinschaft bestehen und kann nur durch Teilungsklage aufgelöst werden. Steuerlich ist zu beachten, dass Ausgleichszahlungen die Beurteilung als entgeltlich beeinflussen können.